Wo kann eine Alkoholentwöhnung durchgeführt werden?
Eine Alkoholentwöhnung kann sowohl stationär als auch ambulant stattfinden, wobei eine stationäre Entwöhnung aufgrund des vielfältigen Therapieangebots in der Regel deutlich nachhaltiger verläuft.
Stationäre Alkoholentwöhnung
Eine stationäre Behandlung kann in öffentlichen Einrichtungen oder in privaten Entzugskliniken vonstattengehen; zwischen beiden Wegen bestehen allerdings gravierende Unterschiede. So muss die Entwöhnung / Suchtrehabilitation in einem öffentlichen Haus zuerst bei der Rentenversicherung beantragt werden und erfolgt daher losgelöst vom körperlichen Entzug, der über die Krankenkasse abgewickelt wird. Zwischen beiden Maßnahmen liegen meist mehrere Wochen, in denen die Betroffenen nach wie vor mit ihrem Verlangen nach Alkohol konfrontiert und häufig rückfällig werden.
Eine Ausnahme bildet das sogenannte Nahtlosverfahren, bei dem der Antrag auf Rehabilitation bereits während des stationären Aufenthalts gestellt wird. Der Antrag wird von der Rentenversicherung zeitnah bearbeitet und ggf. bewilligt, so dass der Alkoholkranke sofort im Anschluss an die Entgiftung vom Alkohol entwöhnen kann. In der Praxis wird das Nahtlosprogramm allerdings eher selten und nur bei einer guten Reha-Prognose eingesetzt. Daher müssen die meisten Betroffenen nach dem physischen Entzug Geduld üben und auf ihre Entwöhnung warten.
In einer privaten Entzugsklinik werden Entgiftung und Entwöhnung gleichzeitig bzw. aneinander anschließend bei denselben Ärzten und Therapeuten durchgeführt. Auf diese Weise erhalten alle in die Behandlung eingebundenen Personen bereits während der Entgiftung Zugang zu der Gesamtproblematik, so dass den Betroffenen viel schneller und besser geholfen werden kann und der Behandlungserfolg wesentlich höher ist als bei einer öffentlichen Klinik oder Ambulanz. Die Anmeldung erfolgt völlig unbürokratisch und ist meist sofort, oder zumindest sehr zeitnah möglich.
Ambulante Alkoholentwöhnung
Ambulante Entwöhnungstherapien werden meist von psychosozialen Beratungs- und Behandlungseinrichtungen angeboten und finden ein- bis zweimal wöchentlich statt. Die Termine werden berufsbegleitend vereinbart, d. h. während des normalen Alltags. Dies birgt Vor-, aber auch Nachteile. Zum einen können belastende Situationen sofort besprochen und aufgearbeitet werden, zum anderen kann die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst sehr viel Kraft kosten und ein normales Leben nahezu unmöglich machen. Dazu kommt, dass die Gefahr eines Rückfalls durch das gewohnte soziale Umfeld und die damit verbundenen Konsum-Trigger deutlich größer ist als im geschützten Rahmen eines stationären Aufenthalts.
Alternativ ist eine ganztägig ambulante Entwöhnung in einer Tagesklinik möglich, bei welcher der Alkoholabhängige täglich sechs bis acht Stunden in einer wohnortnahen Einrichtung verbringt und an den Abenden und an den Wochenenden zu Hause ist. Auch wenn die Rückfallrisiken hier geringer sind als bei einer reinen ambulanten Entwöhnung, können die regelmäßige Rückkehr in die eigenen vier Wände und der Umgang mit den üblichen sozialen Kontakten ein erneutes Trinken fördern.